Vertretung in Scheidungsverfahren, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvergleichen

Sicher ist die Durchsetzung von berechtigten Unterhaltsansprüchen ein nicht zu unterschätzender Teil der anwaltlichen Tätigkeit. Genauso wichtig ist meines Erachtens, dass Streitigkeiten vermieden werden, wenn sie überhaupt nicht erforderlich sind. Nach meiner Erfahrung sehen viele Kolleginnen und Kollegen ihre Aufgabe darin, vermeintliche Ansprüche ihrer Mandantschaft ohne Rücksicht darauf durchzusetzen, ob dieses nicht zu Lasten der durch die Trennung und Scheidung ohnehin stark angegriffenen Familienmitglieder geht. Gerade wenn Kinder mit im Spiel sind, die am meisten unter der Trennung der Eltern leiden, ist es unerlässlich, das Scheidungsverfahren so friedlich und behutsam durchzuführen, wie es irgend geht.
Oft ist es auch so, dass Eltern, die sich (meistens zum ersten Mal) in einem Scheidungsverfahren befinden, gerade dadurch, dass sie nichts verkehrt machen wollen, ihre Kinder überfordern, zum Beispiel dadurch, dass sie sie vor die Wahl stellen, ob sie zum Vater oder zur Mutter wollen und sei es auch nur zur Regelung der Besuchszeiten. Für Kinder bedeutet das, dass von ihnen verlangt wird, ihre Zuneigung entweder dem Vater oder der Mutter zukommen zu lassen. Dass diese Regelung nur eine zwangsläufige Folge des Scheidungsverfahrens darstellt und eine praktikable Lösung gesucht wird, ist für Kinder nicht nachvollziehbar.
Es ist auch Aufgabe des Anwalts, in solchen Situationen Fingerspitzengefühl zu zeigen und die erforderlichen Hinweise zu geben. Schließlich ist es vielen Scheidungswilligen – und auch einigen Kolleginnen und Kollegen – nicht bekannt, dass Eheleute, sofern sie sich einig sind, sich auch scheiden lassen können, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird. Das reduziert die Scheidungskosten um nahezu die Hälfte.